Geschäftsführungen und verantwortliche Mitarbeiter sind verpflichtet, sich regelmäßig im Bereich IT-Sicherheit, IT-Management und Cyber-Resilienz fortzubilden und den Nachweis über die Teilnahme zu dokumentieren.
Die durch NIS2 geforderte Schulung im Bereich Daten- und Cybersicherheit vermittelt Ihnen das notwendige Wissen, um die Anforderungen der Richtlinie praxisnah, rechtssicher und effizient umzusetzen – damit Ihr Unternehmen bestens vorbereitet ist.“
ab 990 EUR einmalig
(zzgl. Ust.)
Warum eine NIS-2-Weiterbildung für Ihr Unternehmen
unverzichtbar ist – und warum Sie davon profitieren
Mit der NIS-2-Richtlinie verschärft die EU die Anforderungen an die IT-Security von Unternehmen erheblich. Betroffen sind künftig nicht nur kritische Infrastrukturen, sondern auch zahlreiche mittelständische Betriebe aus nahezu allen Branchen.
Geschäftsführer und verantwortliche Personen müssen sicherstellen, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der IT-Informationssysteme umgesetzt werden – und dass sie regelmäßig geschult sind, um ihrer gesetzlichen Sorgfaltspflicht nachzukommen.
Ohne Schulung drohen:
- Haftungsrisiken für die Geschäftsführung bei Pflichtverletzungen
- Datenverlust bei Cyberangriffen
- Bußgelder bei unzureichender Umsetzung der NIS-2-Vorgaben
- Schäden am Image und Vertrauen bei Sicherheitsvorfällen
- Fehlende Nachweise gegenüber Aufsichtsbehörden
Eine NIS-2-Schulung vermittelt Cyber-Security-Kenntnisse, um Cybersicherheitsanforderungen rechtssicher und praxisnah umzusetzen – damit Ihr Unternehmen optimal vorbereitet ist.
Wer muss eine NIS-2-Schulung nachweisen?
Die NIS-2-Schulung richtet sich an alle Unternehmen, die unter den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen – insbesondere:
- Unternehmensleitung (Geschäftsführer), Vorstände und leitende Angestellte, die nach NIS-2 persönlich in der Verantwortung stehen
- IT-Beauftragte und Sicherheitsverantwortliche, die Maßnahmen umsetzen oder dokumentieren
- Fachabteilungen und Projektleitungen, die operative Prozesse mit IT-Bezug verantworten
- Unternehmen in kritischen und wichtigen Sektoren (z. B. Energie, Transport, Gesundheit, digitale Dienste, Produktion, Verwaltung)
Nach Art. 20 der NIS-2-Richtlinie muss die Geschäftsführung regelmäßig an Schulungen teilnehmen und sicherstellen, dass das Personal über ausreichende Kenntnisse zur Cybersicherheit verfügt. Unsere Schulung erfüllt diese Pflicht nachweislich und vermittelt das erforderliche Know-how zur rechtssicheren Umsetzung.
Ziele der NIS-2-Schulung
Die Schulung verfolgt das Ziel, Geschäftsführung und Mitarbeitende auf die Anforderungen der NIS-2-Richtlinie vorzubereiten und sie in die Lage zu versetzen, Sicherheits- und Meldepflichten korrekt zu erfüllen.
Themen im Überblick:
- Verständnis der NIS-2-Anforderungen: Vermittlung der rechtlichen und organisatorischen Grundlagen
- Sicheres Handeln in der Unternehmenspraxis: Umsetzung der Pflichten in technische und organisatorische Prozesse
- Haftungsvermeidung: Aufzeigen der persönlichen Verantwortung und der Compliance-Pflichten der Geschäftsführung
- Vorbereitung auf Prüfungen und Nachweispflichten: Wie Unternehmen sich gegenüber Behörden absichern
- Förderung einer Sicherheitskultur: Etablierung nachhaltiger Awareness im gesamten Unternehmen
Inhalte der NIS-2-Schulung
Unsere Schulung vermittelt praxisorientiert alle wesentlichen Aspekte der neuen Richtlinie und ihrer nationalen Umsetzung:
- Einführung in die NIS-2-Richtlinie
– Zielsetzung, Geltungsbereich und betroffene Sektoren - Rechtliche Grundlagen und nationale Umsetzung
– Überblick über das deutsche NIS-2-Umsetzungsgesetz und die Pflichten für Unternehmen - Verantwortung der Geschäftsführung und Haftungsfragen
– Organpflichten, Nachweiserfordernisse und persönliche Haftung - Sicherheitsmaßnahmen nach NIS-2
– technische und organisatorische Anforderungen (TOMs), Management von Bedrohungen, Incident Response - Meldepflichten und Kommunikationswege
– Vorgehen bei Sicherheitsvorfällen, Fristen und Verantwortlichkeiten - Integration von NIS-2 in bestehende Managementsysteme
– Schnittstellen zu ISO 27001, BSI-Grundschutz, Datenschutz- und Compliance-Management - Praxis-Training und Handlungsempfehlungen
– Typische Schwachstellen, Best Practices und Möglichkeit zur Dokumentation
Abschluss und Nachweis
– Teilnahmebestätigung zur Erfüllung der Schulungspflicht gemäß Art. 20 NIS-2
ab 990 EUR einmalig (zzgl. USt.)
FAQ – häufige Fragen zum Thema NIS-2-Schulung
Die NIS-2-Richtlinie (EU 2022/2555) ist die neue EU-Cybersicherheitsrichtlinie zur Stärkung der IT-Sicherheit in Europa.
Sie verpflichtet betroffene Unternehmen zur:
- Einführung eines umfassenden Cyber-Risikomanagements
- Umsetzung technischer und organisatorischer Sicherheitsmaßnahmen
- Einrichtung klarer Meldeprozesse für Sicherheitsvorfälle
- Nachweisbare Schulung der Geschäftsleitung
Besonders wichtig: Cybersicherheit ist ausdrücklich Leitungsverantwortung. Geschäftsführungen und Vorstände tragen die Verantwortung , wenn sie ihren Pflichten nicht nachkommen. Legaltrust unterstützt Geschäftsleitungen mit NIS-2-Schulungen, welche dabei helfen, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und deren Umsetzung nachzuweisen.
Die EU-Richtlinie trat am 16. Januar 2023 in Kraft. Die Umsetzung in Deutschland erfolgte durch das NIS-2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG), welches am 6. Dezember 2025 in Kraft trat. Seitdem gelten die Pflichten verbindlich für betroffene Unternehmen.
Wichtige Punkte sind:
- Erweiterter Anwendungsbereich (deutlich mehr Unternehmen als bei NIS-1)
- Verschärfte Meldepflichten
- Bußgelder in Millionenhöhe
- Persönliche Haftung der Geschäftsleitung
Unternehmen sollten ihre Betroffenheit daher immer prüfen und umgehend Maßnahmen umsetzen. Legaltrust bietet hierfür zielgerichtete NIS-2-Schulungen für Entscheider an, in denen das notwendige Wissen direkt anhand von Fällen aus der Praxis vermittelt wird.
Die NIS-2-Richtlinie gilt für große und mittlere Unternehmen in derzeit 18 besonders relevanten Sektoren, darunter:
- Energie
- Transport & Verkehr
- Gesundheitswesen
- Digitale Dienste & IT-Service-Provider
- Öffentliche Verwaltung
- Finanzmarktinfrastrukturen
- Trinkwasser & Abwasser
- Kritische Infrastrukturen (KRITIS)
Grundsätzlich betroffen sind Organisationen mit mindestens 50 Mitarbeitendenoder mindestens 10 Mio. € Jahresumsatz oder Bilanzsumme. In besonders kritischen Bereichen kann die Pflicht unabhängig von der Unternehmensgröße gelten. Die Verantwortung liegt daher bei der Geschäftsleitung, die:
- angemessene Sicherheitsmaßnahmen beschließen muss,
- deren Umsetzung überwachen muss,
- sich regelmäßig zu Cyberrisiken schulen lassen muss.