Erfüllen Sie die gesetzlichen Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) und der europäischen Whistleblower-Richtlinie und schützen Sie Ihr Unternehmen vor Bußgeldern und Reputationsrisiken.
Mit unserem Hinweisgeber-Meldesystem implementieren Sie eine rechtskonforme interne Meldestelle – inklusive sicherer Prozesse zur Bearbeitung und Dokumentation eingehender Hinweise.
ab 149 EUR mtl.
(zzgl. USt.)
Warum ein Hinweisgeber-Meldesystem für Ihr Unternehmen
unverzichtbar ist – und warum Sie davon profitieren
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verpflichtet seit 2023 Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten, ein internes Hinweisgeber-Meldesystem einzurichten. Dieses System ermöglicht es Mitarbeitenden, Partnern oder Dritten, Verstöße gegen Gesetze, interne Richtlinien oder sonstige Compliance-Verstöße sicher und vertraulich zu melden.
Ein rechtssicheres Hinweisgeber-Meldesystem schützt Ihr Unternehmen auf mehreren Ebenen:
- Sie erfüllen gesetzliche Pflichten nach dem HinSchG und vermeiden Bußgelder.
- Sie erkennen Risiken frühzeitig und können Missstände intern beheben.
- Sie schützen Ihr Unternehmen und Ihre Führungskräfte vor Reputations- und Haftungsschäden.
- Sie fördern eine offene, integre Unternehmenskultur, die Vertrauen schafft.
Ein funktionierendes Whistleblowing-System ist damit nicht nur eine gesetzliche Notwendigkeit, sondern auch ein wichtiger Beitrag zu Compliance, Transparenz und nachhaltiger Unternehmensführung.
Wer muss ein Hinweisgebersystem einrichten?
Nach dem Hinweisgeberschutzgesetz sind verpflichtet:
- Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden, unabhängig von Branche oder Rechtsform
- Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnern
- Unternehmen in bestimmten regulierten Sektoren (z. B. Finanzdienstleistungen, Versicherungen), unabhängig von der Mitarbeiterzahl
Ferner empfiehlt sich ein Hinweisgeber-Meldesystem auch für kleinere Unternehmen, die mit sensiblen Daten oder öffentlichen Auftraggebern arbeiten – z. B. Kanzleien, Agenturen, Softwareanbieter oder Dienstleister.
Mit einem Hinweisgeber-Meldesystem schaffen Sie Vertrauen bei Mitarbeitenden und Partnern – und beweisen, dass Sie Compliance und Integrität aktiv in Ihrem Unternehmen leben.
Ziele des Hinweisgebersystems
Ziel ist es, einen sicheren, vertraulichen und DSGVO-konformen Kanal für interne Hinweise bereitzustellen und diese gesetzeskonform zu bearbeiten. Unser System unterstützt Sie dabei, Ihre Pflichten effizient zu erfüllen und interne Abläufe rechtssicher zu gestalten.
Konkret bedeutet das:
- Sicherer Kommunikationskanal (per Text, Whistleblowing-Hotline oder persönlich)
- Vertrauliche und anonyme Kommunikation zwischen Whistleblower und Meldestelle
- Dokumentierte VerwaltungjederInformation gemäß § 17 HinSchG
- Rechtskonforme Fristen und Verfahren zur Rückmeldung an Hinweisgeber
- Klare Zuständigkeiten für interne Meldestellen oder eine externe Meldestelle
Inhalte und Leistungen unseres Hinweisgeber-Meldesystems
Unser Hinweisgeber-Meldesystem umfasst alles, was Sie für die gesetzeskonforme Umsetzung benötigen:
- Einrichtung einer internen Meldestelle
– Bereitstellung von geschützten digitalen Meldekanälen - Anpassung an Ihr Unternehmen
– Individuelle Konfiguration und rechtssichere Integration in Ihre Unternehmensprozesse - Schulung und Sensibilisierung
– Einweisung der Meldestellenbeauftragten und Mitarbeitenden in den sicheren Umgang mit Hinweisen - Rechtskonforme Bearbeitung von Meldungen
– Unterstützung bei der Prüfung, Dokumentation und Kommunikation im Meldeverfahren - Nachweis und Dokumentation
– Vollständige Nachweisführung zur Erfüllung Ihrer gesetzlichen Vorschriften gegenüber Aufsichtsbehörden
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FAQ – häufige Fragen zum Thema Hinweisgeber-Meldesystem
Ein Hinweisgebersystem (oft auch Whistleblowing-System genannt) ist eine vertrauliche Meldestelle in Unternehmen oder Behörden, über die Fehlverhalten, Rechtsverstöße oder unethisches Verhalten gemeldet werden können – auf Wunsch auch anonym.
Seit Juli 2023 verpflichtet das Hinweisgeberschutzgesetz Unternehmen ab 50 Beschäftigten zur Einrichtung einer solchen internen Meldestelle. Hinweisgeber sind dadurch gesetzlich vor Kündigung oder Benachteiligung geschützt (inkl. Beweislastumkehr). Unternehmen können die Meldestelle intern betreiben oder aber auch extern auslagern – etwa über das digitale Hinweisgebersystem von Legaltrust, welches eine rechtssichere und vertrauliche Umsetzung ermöglicht.
Nach dem Hinweisgeberschutzgesetz sind verpflichtet:
- Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden, unabhängig von Branche oder Rechtsform
- Kommunen mit mehr als 10.000 Personen
- Unternehmen in bestimmten regulierten Sektoren (z. B. Finanzdienstleistungen, Versicherungen), unabhängig von der Mitarbeiterzahl
Darüber hinaus empfiehlt es sich, ein Hinweisgeber-Meldesystem auch für kleinere Unternehmen, die mit sensiblen Daten oder öffentlichen Geschäftspartnern arbeiten, zu implementieren – z. B. Kanzleien, Agenturen, Softwareanbieter oder Dienstleister.
Mit einem Hinweisgeber-Meldesystem wie dem von Legaltrust schaffen Sie Vertrauen bei Mitarbeitenden und Partnern – und beweisen, dass Sie Compliance und Integrität aktiv in Ihrem Unternehmen leben.
Kein Hinweisgeberschutz besteht, wenn die Voraussetzungen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) nicht erfüllt sind. Das betrifft insbesondere folgende Kriterien:
- Vorsätzliche oder grob fahrlässige Falschmeldungen → kein Schutz, mögliche Schadensersatz- und arbeitsrechtliche Folgen.
- Meldungen ohne Gesetzesbezug → z. B. reine Unzufriedenheit ohne Rechtsverstoß (§ 2 HinSchG).
- Verletzung besonderer Geheimhaltungspflichten → etwa bei Berufsgeheimnissen oder staatlichen Sicherheitsinteressen.
- Fehlenden beruflichen Zusammenhang → rein private Informationen sind nicht geschützt.
Wichtig: Der Schutz besteht bereits, wenn die hinweisgebende Person zum Zeitpunkt der Meldung einen berechtigten Grund zur Annahme hatte, dass die Information zutrifft.