Zweck

Im Datenschutz bezeichnet der Zweck das spezifische Ziel oder Ergebnis, das ein Verantwortlicher durch die Verarbeitung personenbezogener Daten anstrebt.

Gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) muss dieser Zweck vor Beginn der Datenverarbeitung klar definiert und legitim sein.
Die Festlegung eines eindeutigen Zwecks gewährleistet Transparenz und stellt sicher, dass personenbezogene Daten nicht für andere, unvereinbare Zwecke verwendet werden.
Dieses Prinzip der Zweckbindung schützt die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen, indem es die Verarbeitung auf das Notwendige beschränkt und Missbrauch verhindert. Verantwortliche sind daher verpflichtet, den Zweck der Datenverarbeitung präzise zu bestimmen und die Betroffenen entsprechend zu informieren.

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