Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT) |
Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT) ist eine gesetzliche Forderung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in der EU. Es handelt sich dabei um eine Aufstellung aller Verarbeitungstätigkeiten personenbezogener Daten durch ein Unternehmen.
Das VVT muss unter anderem den Zweck der Datenverarbeitung, eine Beschreibung der Datenkategorien und die vorgesehenen Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien enthalten. Die vorliegende Erklärung bezieht sich allerdings auf das Recht auf Datenübertragbarkeit und diese sind zwei unterschiedliche Aspekte im Bereich Datenschutz.