Das „Recht auf Vergessenwerden“ ist ein Kernbestandteil der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union.
Es erlaubt Einzelpersonen, von Unternehmen oder Organisationen zu verlangen, dass ihre persönlichen Daten gelöscht werden.
Dies kann passieren, wenn die Daten nicht mehr benötigt werden, die Erlaubnis zur Verarbeitung zurückgezogen wurde oder die Datenerfassung ursprünglich auf falschen oder irreführenden Informationen beruhte. Das Recht auf Vergessenwerden ist somit ein Instrument, mit dem Bürger ihre Privatsphäre schützen können.