Mitwirkungspflicht |
Mitwirkungspflicht bezieht sich auf die Verpflichtung einer Person oder Organisation, aktiv an einem bestimmten Prozess teilzunehmen oder dazu beizutragen. Im Kontext der Informationssicherheit könnte dies bedeuten, dass Mitarbeiter, Zulieferer oder Partner dazu verpflichtet sind, Sicherheitsmaßnahmen und -Richtlinien einzuhalten, um die Informationssicherheit zu gewährleisten.
Dies kann beispielsweise durch regelmäßige Schulungen, Befolgung von Passwort-Richtlinien oder die Umsetzung von Kontrollen zur Verhinderung unbefugten Zugriffs erfolgen.