Das Landesdatenschutzgesetz ist ein gesetzlicher Rahmen auf Landesebene in Deutschland, der den Umgang mit personenbezogenen Daten regelt und die Datenschutzrechte der Bürger schützt. Es ergänzt und konkretisiert das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für den öffentlichen Bereich des jeweiligen Bundeslandes. Zudem legt fest, wie Behörden, Schulen oder kommunale Einrichtungen personenbezogene Daten erheben, verarbeiten und speichern dürfen.
Dabei legt es den Fokus auf die Bewertung und Minimierung von Risiken, die durch die Verarbeitung dieser Daten entstehen könnten, insbesondere wenn diese Verarbeitung mit einem hohen Risiko für die betroffene Person verbunden ist.