Informationelle Selbstbestimmung bezeichnet das Grundrecht jeder Person, selbst zu bestimmen, wann und in welchem Umfang persönliche Daten preisgegeben und verarbeitet werden. Es schützt vor staatlicher und privater Datenerhebung ohne ausreichende Rechtsgrundlage und wurde vom Bundesverfassungsgericht als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts anerkannt.