Drittland |
Ein Drittland ist ein Staat, der weder Mitglied der Europäischen Union (EU) noch des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ist.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) legt besonderen Wert auf den Schutz personenbezogener Daten und regelt daher die Übermittlung solcher Daten in Drittländer streng. Um sicherzustellen, dass das Datenschutzniveau in einem Drittland dem der EU entspricht, kann die Europäische Kommission einen sogenannten Angemessenheitsbeschluss erlassen.
Dieser bestätigt, dass das betreffende Land ein angemessenes Datenschutzniveau bietet, wodurch Datenübermittlungen ohne weitere Genehmigungen möglich sind.
Fehlt ein solcher Beschluss, müssen Unternehmen alternative Schutzmaßnahmen ergreifen, wie etwa den Abschluss von Standarddatenschutzklauseln oder die Implementierung verbindlicher interner Datenschutzvorschriften, um den Schutz der Daten zu gewährleisten.