Dritter |
Ein Dritter im datenschutzrechtlichen Sinne bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die nicht die betroffene Person, der Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter ist.
Der Begriff spielt eine entscheidende Rolle in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), da er definiert, wer berechtigt ist, personenbezogene Daten zu erhalten und zu verarbeiten.
Die Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte unterliegt strengen Vorgaben und erfordert in der Regel eine rechtmäßige Grundlage, etwa eine Einwilligung der betroffenen Person oder eine gesetzliche Verpflichtung.