Datensicherheit

Datensicherheit bezeichnet den Zustand, in dem Systeme so geschützt sind, dass die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten sowie deren Belastbarkeit gewährleistet sind.

Dieses Schutzziel wird durch die Implementierung technischer und organisatorischer Maßnahmen erreicht, die darauf abzielen, Daten vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Manipulation zu schützen.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) fordert in Artikel 32 die Umsetzung solcher Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau sicherzustellen. Dazu zählen unter anderem die Pseudonymisierung und Verschlüsselung personenbezogener Daten, die Sicherstellung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Systemen sowie die regelmäßige Überprüfung und Evaluierung der getroffenen Maßnahmen.

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