Briefgeheimnis |
Das Briefgeheimnis ist ein Grundrecht gemäß Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) und schützt den inhaltlichen und äußeren Kommunikationsvorgang bei der Übermittlung von Briefen und anderen postalisch beförderten Sendungen vor staatlicher Kenntnisnahme.
Es umfasst das Verbot der Öffnung, Einsichtnahme, Kontrolle oder Zurückhaltung durch staatliche Stellen, solange keine gesetzlich legitimierte Ausnahme – etwa im Rahmen der Strafverfolgung unter Richtervorbehalt – vorliegt. Das Briefgeheimnis gilt nicht für private Dritte, sondern richtet sich primär gegen den Staat.