Berichtigung |
Das Recht auf Berichtigung gemäß Artikel 16 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ermöglicht es betroffenen Personen, die Korrektur unrichtiger oder unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen.
Dieses Recht stellt sicher, dass gespeicherte Informationen korrekt und aktuell sind, um Fehlentscheidungen oder Missverständnisse zu vermeiden. Verantwortliche Stellen sind verpflichtet, solchen Berichtigungsanfragen unverzüglich nachzukommen, um die Datenqualität und den Schutz der Privatsphäre zu gewährleisten.
Die Umsetzung dieses Rechts trägt maßgeblich dazu bei, das Vertrauen der Betroffenen in die Datenverarbeitung zu stärken und die Integrität der gespeicherten Informationen sicherzustellen.