Automatisierte Einzelfallentscheidung |
Eine automatisierte Einzelfallentscheidung bezeichnet die Anwendung computergesteuerter Algorithmen, um Entscheidungen über einzelne Personen zu treffen, ohne dass ein menschlicher Eingriff erforderlich ist.
Dabei können diese Entscheidungen etwa über Kreditwürdigkeiten, Arbeitsverträge oder Online-Werbung getroffen werden. Dieser Begriff ist nicht spezifisch an die EU-Whistleblowing-Richtlinie gebunden, kann aber in diesem Kontext relevant sein, wenn beispielsweise Algorithmen zur Identifizierung potenzieller Verstöße gegen das Unionsrecht eingesetzt werden.