Auskunftsrecht der betroffenen Person (Auskunftsbegehren)

 

Das Auskunftsrecht der betroffenen Person (Auskunftsbegehren) bezieht sich auf das Recht einer Person, von einem Unternehmen Informationen darüber zu verlangen, ob und welche persönlichen Daten dieses Unternehmen über sie verarbeitet.
Darüber hinaus kann die betroffene Person auch Informationen über den Zweck der Verarbeitung, die Herkunft der Daten und gegebenenfalls auch über die Empfänger, an die die Daten weitergegeben wurden, anfordern.
Dies ist eine wichtige Bestimmung in den Datenschutzgesetzen, um die Transparenz und den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Diese Erklärung hat keinen direkten Bezug zu Penetrationstests und der NIS2-Verordnung, da diese Aspekte vor allem die Sicherheit von IT-Systemen betreffen.

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