Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ist ein rechtlicher Vertrag zwischen einer datenschutzverantwortlichen Stelle und einem Auftragsverarbeiter.
Dieser Vertrag regelt, wie der Auftragsverarbeiter personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.
Hauptziel ist, die Sicherstellung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten und deren Belastbarkeit zu gewährleisten, indem klare Richtlinien und Kontrollmechanismen für den Umgang mit den Daten festgelegt werden.

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Mit unserer Expertise und unseren maßgeschneiderten Lösungen sorgen wir für Rechtssicherheit.

Unsere Kompetenzen

Datenschutz, Künstliche Intelligenz und Compliance aus einer Hand, individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt.