Angemessenheitsbeschluss

Ein Angemessenheitsbeschluss ist ein Beschluss, den die Europäische Kommission trifft.
Er besagt, dass ein Drittland, eine Region oder ein Sektor außerhalb der EU ein vergleichbares Datenschutzniveau bietet wie die EU selbst.
Dies erleichtert den Datenaustausch und die Zusammenarbeit, insbesondere in Bereichen, die als kritische Infrastruktur gelten. Solche Bereiche sind z.B. Energie, Verkehr, Gesundheitswesen, Finanzen und Wasser, in denen der Austausch von Daten und Informationen für das reibungslose Funktionieren der Gesellschaft unerlässlich ist.

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Unsere Leistungen

Mit unserer Expertise und unseren maßgeschneiderten Lösungen sorgen wir für Rechtssicherheit.

Unsere Kompetenzen

Datenschutz, Künstliche Intelligenz und Compliance aus einer Hand, individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt.