Unser Datenschutz-Basis-Paket – perfekt für kleine und mittelständische Unternehmen, die sich schnell und zuverlässig absichern wollen.
Zuverlässig & ohne Abo – einmal zahlen, dauerhaft sicher.
890 EUR einmalig
(zzgl. USt.)
Warum ein Datenschutzpaket für Ihr
Unternehmen unverzichtbar ist
Die DSGVO gilt für jedes Unternehmen – egal ob Einzelunternehmer, Handwerksbetrieb, Kanzlei oder mittelständisches Unternehmen. Sobald Sie Kundendaten oder Mitarbeiterdaten verarbeiten, benötigen Sie eine rechtssichere Datenschutz-Grundlage.
Ohne Datenschutz-Setup drohen:
- Abmahnungen & Bußgelder
- Vertrauensverlust bei Kunden
- unnötige Risiken bei Auftragsverarbeitungen & sensiblen Daten
Unser Datenschutz-Paket liefert Ihnen alle wichtigen Dokumente und Prüfungen – praxisnah, bezahlbar und sofort einsetzbar.
Folgende Dienstleistungen sind im Service enthalten:
890 EUR einmalig (zzgl. USt.)
Ihre Vorteile mit unserem Datenschutz-Paket
Jetzt Datenschutz rechtssicher umsetzen – mit minimalem Aufwand
Mit dem Legaltrust Datenschutz-Paket schaffen Sie eine belastbare Grundlage für den datenschutzkonformen Betrieb Ihres Unternehmens. Sie erhalten klar strukturierte Unterlagen, die Sie bei der täglichen Arbeit im Datenschutz unterstützen und Ihnen einen verlässlichen Überblick über relevante Vorgaben verschaffen.
Das Paket eignet sich insbesondere für Unternehmen ohne eigenen Datenschutzbeauftragten oder als ergänzende Lösung zur bestehenden Stellung im Unternehmen. Es unterstützt Sie dabei, den organisatorischen Aufwand zu reduzieren und den notwendigen Schutz personenbezogener Daten systematisch umzusetzen – unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße.
Alle Details, der einmalige Preis sowie der enthalteneInhalt sind transparent dargestellt. Die bereitgestellten Vorlagen können im Rahmen Ihrer internen Prozesse genutzt und bei Bedarf ergänzt oder aktualisiert werden. Der Zugang zu den Dokumenten bleibt dabei jederzeit nachvollziehbar und kontrollierbar.
FAQ – häufig gestellte Fragen zum Thema Datenschutz-Paket
Im Datenschutz werden häufig drei Ebenen unterschieden:
- Personeller Datenschutz: Schutz personenbezogener Daten von natürlichen Personen, etwa Kunden-, Mitarbeiter- oder Bewerberdaten.
- Organisatorischer Datenschutz: interne Regelungen, Zuständigkeiten und Prozesse, z. B. Richtlinien, Schulungen oder die Benennung eines Datenschutzbeauftragten.
- Technischer Datenschutz: Technische Maßnahmen zum Schutz von Daten, etwa Zugriffsbeschränkungen, Verschlüsselung oder IT-Sicherheitskonzepte im Kontext des IT-Sicherheitsrechts.
Diese drei Bereiche greifen ineinander und bilden gemeinsam die Grundlage für wirksamen Datenschutz.
Personenbezogene Daten dürfen auch ohne Einwilligung verarbeitet werden, wenn eine gesetzliche Rechtsgrundlage vorliegt. Dazu zählen insbesondere:
- die Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen
- die Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen
- der Schutz lebenswichtiger Interessen
- berechtigte Interessen des Unternehmens, sofern keine überwiegenden Interessen der betroffenen Person entgegenstehen
Eine Einwilligung ist also nicht immer erforderlich. Bei Unsicherheiten zur Zulässigkeit einzelner Datenverarbeitungen kann eine rechtliche Prüfung durch einen spezialisierten Anwalt sinnvoll sein.
Die Datenschutz-Grundverordnung definiert sieben zentrale Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten:
- Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz
- Zweckbindung
- Datenminimierung
- Richtigkeit
- Speicherbegrenzung
- Integrität und Vertraulichkeit
- Rechenschaftspflicht
Unternehmen müssen diese Grundsätze nicht nur einhalten, sondern deren Umsetzung auch nachweisen können – etwa durch Dokumentation, Prozesse oder eine regelmäßige Datenschutz-Schulung der Mitarbeitenden. Auch ein Datenschutzbeauftragter kann dabei helfen.