Verhältnismäßigkeit

Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist ein fundamentales Prinzip im Datenschutzrecht und spielt eine zentrale Rolle bei der Verarbeitung personenbezogener Daten.

Er besagt, dass jede Maßnahme, die in die Rechte und Freiheiten einer Person eingreift, in einem angemessenen Verhältnis zu dem verfolgten Zweck stehen muss. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) fordert, dass die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten auf das notwendige Maß beschränkt bleibt und keine unverhältnismäßigen Belastungen für die betroffenen Personen entstehen.
Dieses Prinzip stellt sicher, dass Daten nur in dem Umfang verarbeitet werden, der erforderlich ist, um einen legitimen Zweck zu erreichen.
Dabei müssen die Interessen der betroffenen Personen sowie die möglichen Risiken und Auswirkungen sorgfältig abgewogen werden.

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