Pseudonymisierung |
Die Pseudonymisierung ist ein datenschutzrechtliches Verfahren, bei dem personenbezogene Daten so verarbeitet werden, dass sie ohne zusätzliche Informationen nicht mehr einer spezifischen Person zugeordnet werden können.
Dabei werden identifizierende Merkmale durch ein Pseudonym ersetzt, beispielsweise durch eine Kennnummer oder einen Code. Die Zuordnung zwischen Pseudonym und echter Identität wird separat und sicher aufbewahrt, um den Personenbezug nur autorisierten Stellen zugänglich zu machen.
Im Gegensatz zur Anonymisierung bleibt bei der Pseudonymisierung der Personenbezug grundsätzlich erhalten, kann jedoch ohne die zusätzlichen Informationen nicht hergestellt werden. Gemäß Artikel 4 Nr. 5 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt die Pseudonymisierung als Maßnahme zum Schutz personenbezogener Daten und trägt dazu bei, die Risiken für die betroffenen Personen zu minimieren.